Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 01.11.2022

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbestimmungen zwischen den Teilnehmern mit ihren Erziehungsberechtigten und dem Verein Spektakulus e.V. (im folgenden Verein Spektakulus genannt). Sie gelten ergänzend zu den §§ 651a ff. des BGB (Reisevertragsbestimmungen).

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Zu den Veranstaltungen des Verein Spektakulus kann grundsätzlich jede Person angemeldet werden, sofern für die jeweils ausgeschriebene Veranstaltung die Altersbegrenzung eingehalten wird und noch freie Plätze vorhanden sind. Mit der schriftlichen Anmeldung wird dem Verein Spektakulus ein verbindlicher Vertrag angeboten. Als staffel-gerechte Anmeldung gilt hierbei der Anmeldungseingangstermin beim Veranstalter. Die Anmeldung wird für den Verein Spektakulus verbindlich, sobald und soweit die Anmeldung schriftlich bestätigt worden ist. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die unter der Ausschreibung des Verein Spektakulus angegebenen Leistungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Anmeldebestätigung.

2. Zahlung

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung, ist der gesamte Teilnahmebetrag (ggf. abzüglich eines Zuschusses) innerhalb von 7 Tagen auf das Vereinskonto zu überweisen. In vorab vereinbarten Ausnahmefällen kann der Teilnahmebetrag zu Beginn der Veranstaltung in Bar entrichtet werden.

3. Teilnahmebestätigung & Veranstaltungsinformationen

Wenn die schriftliche Anmeldung erfolgt ist, erhält jeder Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung werden wichtige Veranstaltungsinformationen verschickt.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung des Verein Spektakulus. Ein Taschengeld ist im Teilnahmebetrag nicht enthalten.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer / Rücktrittsgebühren

Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers kann nur durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein Spektakulus erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist das Datum des Posteingangs beim Verein Spektakulus. Bei Rücktritt durch den Kunden fällt bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € an. Ab dem 14. Tag bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Teilnahmebetrages, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen sogar 100 % des Teilnahmebetrages fällig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Rücktrittsgebühren auch bei einem nicht von der/dem Teilnehmenden verschuldeten Rücktritt (z.B. Unfall, Krankheit) ihre Gültigkeit behalten.

6. Rücktritt durch den Verein Spektakulus

Wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer äußerer Umstände (z.B. Naturkatastrophen) und nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten durch den Verein Spektakulus nicht zumutbar ist oder wenn weniger als zwei Drittel der Teilnehmenden-Anzahl, die bei der jeweiligen Veranstaltung vorgesehen ist, an Anmeldungen vorliegen, kann der Verein Spektakulus den Vertrag kündigen. Der Verein Spektakulus verpflichtet sich, sofort nach Eintritt dieser Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Veranstaltung den Teilnehmer davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall bestehen seitens des Verein Spektakulus keine weiteren Ansprüche, und es erfolgt eine volle Rückerstattung des bereits gezahlten Teilnahmebetrages.

7. Weisungsbefugnis, Ausschluss des Teilnehmers

Während der Veranstaltungen des Verein Spektakulus hat der Teilnehmer den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Schwerwiegende Regelverstöße (z.B. mutwillige Körperverletzung oder Sachbeschädigung, mehrfache Nichteinhaltung von Verboten, etc.) oder Krankheiten bzw. Unfälle während der Veranstaltung können dazu führen, dass Teilnehmende vorzeitig abreisen müssen. Die entstehenden Kosten gehen – ebenso wie bei freiwilliger vorzeitiger Rückkehr – zu Lasten des/der Erziehungsberechtigten. Eine Erstattung des Teilnahmebetrages oder der noch nicht erbrachten Leistungen ist hierbei ausgeschlossen.

8. Haftung und Haftungsausschluss

Der Verein Spektakulus haftet für eine gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die Richtigkeit der Ausschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung und Betreuung unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen von der Haftung sind die Folgen von selbstständigen Unternehmungen der Teilnehmer, die nicht von den Verantwortlichen der Veranstaltung angesetzt sind. Der Verein Spektakulus haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände des Teilnehmers.

9. Versicherungen

Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen.

10. Besondere Hinweise zu Liverollenspielveranstaltungen

Mit der Anmeldung erkennen der/die Teilnehmer/in und seine/ihre Erziehungsberechtigten das vom Verein Spektakulus vorgegebene Regelsystem für die jeweilige Veranstaltung als verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

Der/Die Teilnehmer/in und seine Erziehungsberechtigten sind sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken (Nacht-, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.) bewusst.

Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des/der Teilnehmer/in einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, seine/ihre Ausrüstung (insbesondere die von ihm/ihr verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er/sie diese selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer/innen und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstellen, das Benutzen von nicht zugelassenen und überprüften Waffen oder Ausrüstung.

11. Rechte an Ton-, Bild-, Film- und Videoaufnahmen

Alle Rechte an Ton-, Bild-, Film- und Videoaufnahmen bleiben beim Veranstalter. Dies schließt auch das geistige Eigentum an Musik ein, welche auf der Veranstaltung für diese erstellt wurde.

12. Aufnahmen seitens des/der Teilnehmer/in

Aufnahmen seitens des/der Teilnehmer/in sind nur für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters erlaubt.

13. Rechte an der aufgeführten Handlung (Plot), Begriffen und Eigennamen

Alle Rechte an der aufgeführten Handlung (Plot), sowie dem verwendeten Ensemble, von den vom Spektakulus e.V. entwickelten Charakteren, von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

14. Wirksamkeit / Gerichtsstand

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Als Gerichtsstand gilt Walsrode als vereinbart.